In 89542, Herbrechtingen, auf der L 1079 Lenzenhöfe wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 37 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät TP Speedophot Radar mobil 107 km/h, bei zulässigen 70 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Heidenheim eröffnete Bußgeldverfahren, Anhörung wurde übersandt.
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