Am 17.094.2016 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit, in Karlsruhe, auf der K 9657, Höhe Wasserwerkbrücke, Richtung Westen um 17 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasergerät 97 km/h, mit Beweisfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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