Am 07.11.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Mönchengladbach,  A 46, km 43,686, RF NE um 79 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 159 km/h mit Messgerät: PoliScan Speed

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeldstelle Mönchengladbach übersandte Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren

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