Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Langenzenn, auf der B 8, Abschnitt 1740, bei km 2,8, Ri. Neustadt a. d. Aisch um 32 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed 132 km/h, Foto liegt vor.

Verletzte Vorschriften:  § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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