Am 24.02.2016 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Stuttgart, auf der B 14, Höhe Schattenring, Richtung Rudolf-Sohien-Stift um 32 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasermessung, PoliScan Speed 82 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Formblatt: Anhörung im Bußgeldverfahren
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