Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Hamburg, auf der BAB 255, unter der Brücke der BAB 252, i.R. stadtauswärts um 25 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 105 km/h. Beweismittel: Lasergerät und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Anhörung
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