Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Oschatz, auf der Burgstraße, iH. HS.-Nr. 2-28 um 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 51 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Oschatz
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, § 4 Abs. 1 BKatV