Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 09.06.2016 in Ruhland-Guteborn, auf der L 57, Richtung Guteborn um 28 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 78 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Landkreis Oberspreewald-Lausitz

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