Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Gem. Schellerten-Wendhausen, auf der A 7, bei km 184.9 , RF nord um 24 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 104 km/h. Beweismittel:Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät ES3.0.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,  StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Hildesheim

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