Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 02.06.2016 auf der BAB 9, km 38.1, in FR Leipzig um 27 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 107 km/h. Beweismittel: Messgerät ES3.0.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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