Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 4, Steddorfer Kreuz, Kreuz Bien.-Ebstorf, FR Uelzen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 66 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto, Messung mit Speedophot RADAR
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landkreis Uelzen übersandt.
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