Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 02.09.2015 auf der BAB 71, Zehla-Mehlis, Richtung Schweinfurt, km 125.2, Überholspur um 43 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Piezomessumg 123 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG, 11.3.7 BKat. § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern

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