Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, km 38.1, in FR Leipzig am 03.06.2016 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Einseitensensor durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 23 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit Messgerät ES3.0 wurden 103 km/h mit Beweisfoto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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