Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 27.11.2015 auf der BAB 20, km 328,0, Fahrtrichtung Prenzlau/Lübeck begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um31 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Messgerät PoliScan Speed 131 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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