Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Leonberg, auf der BAB 8, bei km 213,897, Karlsruhe – München um 25 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 125 km/h, Beweismittel: stat. Geschwindigkeitsmesssystem TraffiStar S330,Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe erließ Bußgeldbescheid
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