In Mühlheim an der Ruhr, auf der A 40, FR DO, km 53,252 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 31.08.2015 um 22 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 102 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel: PoliScanSpeed, Foto, Bußgeld: 70,00 €

Bußgeldstelle Mühlheim an der Ruhr erließ Bußgeldbescheid.

Verletzte Vorschriften : § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

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