Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Salzhemmendorf, auf der Hemmendorfer Landstraße, L 462 Richtung Hemmendorf  am 22.06.2016 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät ES3.0 72 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Hameln-Pyrmont

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