Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 20, in Höhe km 327,94, in FR AD Kreuz Uckermark die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lasermessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 34 km/h bei zulässigen 100 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed wurden 134 km/h dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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