Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 72172, Gem. Sulz a. N., auf der L 424, Montendre-Straße, FR Horb um 40 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 90 km/h, Beweismittel: Überfahrtsensormessung, Frontfoto. Bußgeld: 120,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Rottweil

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