Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Porta Westfalica, auf der BAB 2, in Höhe km 285,800, FR Dortmund die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 120 km/h, 142 km/h mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 24 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandte Formular Anhörung
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