Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Schönbek, auf der A 7, in Höhe km 85,375, Rtg. Flensburg um 29 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 109 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Rendsburg-Eckernförde übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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