Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 02.12.2016 wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Stuttgart-Weilimdorf, auf der B 295, in , Höhe Ausfahrt Solitude, in Richtung Feuerbach um 12 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Sensormessung 82 km/h, Beweismittel: Messgerät ES3.0, Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart

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