Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 06.05.2016 wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 10, Abschnitt 81, km 0,0, Tangente von BAB 12 zu BAB 10, in FR Schönefeld um 32 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 112 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed , Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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