Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften, dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 15, bei km 9,0, FR AS Vetschau 18 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 98 km/h, Beweismittel: Messgerät Einseitensensor ES3.0, Beweisfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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