Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 14.01.2016 wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Bielefeld, auf der BAB 2, km 329,415, linke Spur, FR Hannover um 59 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Sensormessung 159 km/h. Wegen Voreintragung im Fahreignungsregister  erhöhte Geldbuße von 360,00 €, 1 Monat Fahrverbot

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bielefeld

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