Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 08.03.2016 wurde in München auf der BAB 99, Ri. AD Süd-West (A 96), Abschnitt 240, km 2,894, Ri. Lindau um 12 km/h bei zulässigen 70 km/h zu schnell gefahren. Festgestellt wurden 82 km/h, Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage, TraffiStar S 330
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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