Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Lüdinghausen, Seppenrade, auf der B 474, Abzweig Leversum 38-30, FR Lüdinghausen um 27 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 97 km/h, Beweismittel: Messung mit LEIVTEC XV 3, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Coesfeld übersandte Vordruck Anhörung
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