Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Uelzen-Hainberg, auf der L 250, im Bereich von km 5,5, FR Uelzen die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 98 km/h bei zulässigen 70 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät TRAFFIPHOT Stat. Geschw. festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 28 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Uelzen übersandte Zeugenfragebogen
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