Am 13.11.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 20, km 327,95, in FR Uckermark-Kreuz um 43 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Die Messung mit Messgerät: PoliScan Speed ergab 143km/h, Beweismittel: Messergebnis, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde durch Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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