Am 11.06.2016 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 20, bei km 327,84, in Fahrtrichtung Prenzlau
um 34 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasermessung, PoliScan Speed 134 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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