Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 4, Jena, Richtung Dresden, in Höhe km 170,670, 3. Überholspur wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 114 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h festgestellt. Die mit Piezomessung durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Überschreitung von 34 km/h mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.

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