Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Saarbrücken, Alt-Saarbrücken, A 620,Höhe Bismarckbrücke, Rtg. Mannheim um 21 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 101 km/h, Beweismittel: Lasermessverfahren mit LEIVTEC XV3
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandte Vordruck Anhörung
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