Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln Gordorf, auf der Industriestraße begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 8 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit Einseitensensor ES3.0 mit Bild 58 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Köln
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