Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Salzgitter-Lebenstedt, auf der K 30/l-Mitte, bei km 6,2, Rtg. SZ-Lebenstedt die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät TraffiStar S 350 Laser ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 27 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 777 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Salzgitter
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