Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 422, in der Gemeinde Budenheim, Höhe Reiterhof, FR Heidesheim begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 27 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät Vitronic PoliScan Speed 77 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen
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