Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 79183, Waldkirch, auf der B 294, in Höhe Brücke über L 186 / K 5103 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Sensormessung mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 27 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 107 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Waldkirch übersandte Zeugenfragebogen

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