Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Langenfeld, auf der BAB 3, bei km 121,32, FR Köln. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Vitronic PS M1 101 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Mettmann

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