Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mutterstadt, Gem. Mutterstadt, auf der B 9, Auffahrt A 65 (500m), FR Speyer mit 23 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 123 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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