Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 20, ca. km 237,94, in Fahrtrichtung AD Kreuz Uckermark die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lasermessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 23 km/h bei zulässigen 100 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed wurden 123 km/h mit Beweisfoto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung

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