Auf der BAB 9, Schkeuditzer Kreuz, Tangente Berlin – Dresden wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 33 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät ESO ES3.0 mit Foto 93 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Aktenführende Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen übersandte Zeugenfragebogen
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