Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Scherte, Rote-Haus-Straße, FR Schwerte. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed mit Frontfoto 84 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Unna übersandte Anhörungsbogen
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