In der Gemeinde Mainz, auf der BAB 60, in Höhe km 15,1, FR Bingen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät ES3.0 102 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)übersandte Anhörungsbogen

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