Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Düsseldorf, auf der Bundesautobahn 44, in Fahrtrichtung Mönchengladbach, mittlere Fahrspur in Höhe km 91,45 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 26 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät TraffiStar 126 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Düsseldorf

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