Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, Tangente BAB 9- BAB 10, im Abschnitt 181, Höhe km 2,2 in FR AD Werder begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 21 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor ES3.0 121 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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