Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 9, Schleifreisen, München Berlin, bei km 187.0, auf der Überholspur um 35 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 135 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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