In der Gemeinde Lüneburg, auf der B4 / B 209, im Abschnitt 765, Station 1,32, FR Soltau / Uelzen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h überschritten. Gemessen wurden mit  Messgerät TraffiPhot S mit Frontfoto 127 km/h, bei zulässigen 100 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Lüneburg übersandte Zeugenfragebogen

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