Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, Tangente BAB 9 – BAB 10, Abschnitt 181, im Bereich von km 2,2, in FR AD Werder die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor und Beweisfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 51 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 151 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung

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