Auf der B 105, zw. Brücke am Feldrain u. Brücke B 194 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lichtmessverfahren mit Foto ergab 130 km/h, bei zulässigen 100 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stralsund übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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