Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 27726, Worpswede-Hüttenbusch, auf der Hüttendorfer Str. L 165, Absch. 20, Station 0,7 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 10 km/h bei zulässigen 120 km/h. Mit Messgerät Einseitensensor ES3.0 wurden 130 km/h dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Osterholz übersandte Formular Zeugenanhörung
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