In Burg, Stadt Burg, auf der A 2, bei km 73,4, Baustelle, Ri. Hannover wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Frontfoto ergab 86 km/h, bei zulässigen 60 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Zeugenfragebogen

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